Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden für gesetzlich Versicherte von den Krankenkassen übernommen.
Auch bei privaten Versicherungen oder der Beihilfe werden die Kosten in der Regel übernommen. Die Versicherer unterscheiden sich in ihren Angeboten. Daher empfehle ich Ihnen, sich vorher über entsprechende Bedingungen zu informieren.
Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend der gültigen GOP ( Gebührenordnung für Psychotherapeuten ).
Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapie als SelbstzahlerIn zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt ebenso nach der gültigen GOP.